Sachverständigenbüro Theussen Sachverständiger

Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. A. Theussen

 

zertifizierter Sachverständiger und Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung,
ZIS Sprengnetter Zert (S) und gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. A. Theussen

News

Über uns

Das Sachverständigenbüro für Immobilien ist ein unabhängiges Büro, welches sich schwerpunktmäßig mit der Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken beschäftigt. Zahlreiche absolvierte Seminare und eine langjährige Berufserfahrung als Immobiliensachverständiger spiegeln sich in unserer Beratung sowie auch in den erstellten Verkehrswertgutachten wieder, wobei die vom Gesetzgeber auferlegten Neutralitätspflicht stetig gewährt wird. Dabei haben wir immer das Ziel vor Augen, unseren Kunden den größtmöglichen Nutzen zu bringen, Sie umfassend zu beraten und zu betreuen. Wir stehen Ihnen auch gerne persönlich zur Seite und entlasten Sie.

Was wir für Sie tun können

Kurzgutatchten

Kurzgutachten sind z. B. immer dann gefragt, wenn eine Veräußerung einer Liegenschaft beabsichtigt ist und ein Eigentümer seine Preisvorstellung im Rahmen der Verhandlungen mit einem potentiellen Interessenten untermauern möchte. Gleichfalls kann ein Kurzgutachten für einen Käufer interessant sein, der wissen möchte, ob der geforderte Kaufpreis auch gerechtfertigt ist. Sofern jedoch z. B. der Kaufpreis einer Liegenschaft vor einem ordentlichen Gericht zu rechtfertigen ist oder wertbeeinflussende Rechte in Abteilung II des Grundbuches verzeichnet sind, ist ein Kurzgutachten nicht mehr ausreichend.

Bei einem Kurzgutachten werden rechtliche Gegebenheiten grundsätzlich nicht vertiefend untersucht und folglich wertneutral behandelt. Darüber hinaus wird der beschreibende Teil der Liegenschaft in verkürzter Form dargestellt, da insgesamtdie baulichen Anlagen als bekannt unterstellt werden.

(nicht gerichtsfest)

Ausführliches Gutachten

Im Rahmen eines ausführlichen Verkehrswertgutachten werden sämtliche rechtlichen Gegebenheiten (Baulasten, Altlasten, Deckmalschutz, Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches, etc.) untersucht und entsprechend im Rahmen der Wertermittlungsverfahren, sofern relevant, in Anrechnung gebracht. Ferner ist der beschreibende Teil der baulichen und nicht baulichen Anlagen und Gegebenheiten innerhalb eines ausführlichen Gutachtens umfangreicher gestaltet.

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten ist gerichtsfest und wird immer dann benötigt, wenn z. B. o. genannte rechtliche Gegebenheiten existieren oder gerichtliche Verfahren anhängig sind bzw. werden könnten. Ferner ist es oftmals ratsam, auch bei Erbauseinandersetzungen ein derartiges Verkehrswertgutachten anfertigen zu lassen.

(gerichtsfest)

Objektarten / Zweck

Objektarten

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbe- und Industrieobjekte
  • unbebaute Grundstücke
  • Etc.

Zweck

  • Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
  • Ermittlung von Grundstücksbelastungen wie z. B. Erbbau- Wohnungs-, Wegerechte, Nießbrauch, Überbau usw.
  • Beleihungszwecke
  • Ermittlung von Gewerberaum- und Wohnungsraummieten
  • Steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Etc.

Der Verkehrswert

Der Verkehrswert von Grundstücken und die Verfahrensweisen, die zu seiner Ermittlung führen, sind durch den Gesetzgeber durch Gesetzgebung und in Vorschriften definiert.

Der Paragraph 194 des Baugesetzbuches lautet hierzu wie folgt:“Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16 ImmoWertV), das Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV), das Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV) oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts, unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen.

Die für die Ableitung des Verkehrswerts erforderlichen Daten, wie Vergleichskaufpreise, Mieten oder Bewirtschaftungskosten, sind dann geeignet und nutzbar, wenn sie nicht durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst sind (§ 7 ImmoWertV).

Bei Anwendung der Verfahren sind zunächst die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt (Marktanpassung, § 14 Abs. 2 ImmoWertV) und erst danach die besonderen, objektspezifischen Grundstücksmerkmale (§ 8 Abs. 3 ImmoWertV) zu berücksichtigen. Besondere Grundstücksmerkmale können bspw. Baumängel oder Bauschäden, von der marktüblichen Höhe abwei- chende Erträge oder ein überdurchschnittlich guter Erhaltungszustand der Baulichkeiten sein. Fragen Sie Ihr Sachverständigenbüro.

Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. A. Theussen

Warum wir?

Bedingt durch die Tatsache, dass die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ gesetzlich nicht geschützt sind, ist es für jeden Auftraggeber umso wichtiger, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigenbüros kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Verkehrswertgutachten können u. a. hohe Vermögensschäden nach sich ziehen.

Mit der erfolgreichen Absolvierung der Abschlussprüfung zum „Zertifizierten Sachverständigen“ im November 2018 bin ich berechtigt, den Titel „Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S)“ zu führen (zugelassen unter der Reg.-Nr. 1711-019). Die Zertifizierung und die Prüfung erfolgte auf der Grundlage der Zertifizierungsregeln der Sprengnetter Zertifizierung GmbH und der DIN EN ISO/IEC 17024.

Gemäß den neueren Gesetzen (z. B. BewG/ErbStR, InvG, PfandBG, BelWertV, usw.) sowie den zuletzt novellierten Verordnungen ist der nach ISO 17024 zertifizierte dem öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland gleichgestellt.

Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswerermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S)

Unsere Referenzen

Private Auftraggeber aus dem regionalen und überregionalen Einzugsgebiet

Gewerbliche Auftraggeber aus dem regionalen und überregionalen Einzugsgebiet (Bauträger, Architekten, etc.)

Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Testamentsvollstreckern sowie Insolvenzverwaltern

Zwangsversteigerungsgutachten (Amtsgericht Rheinberg, Amtsgericht Wesel, Amtsgericht Dinslaken, Amtsgericht Duisburg, Amtsgericht Geldern)

Gutachten für Familiengerichte (z. B. Rheinberg, Wesel und Dinslaken), Nachlassgerichte, Betreuungsgerichte

Gutachten im Rahmen von Betreuungsangelegenheiten (gesetztliche Betreuer, private Betreuer)

Hierzu beraten wir Sie:

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Grundsteuerreform

Grundsteuerwert

Feststellungserklärung

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Wohnfläche

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